Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Gerd Spix


Hierzu gehören:

•    das Haftungs- und Versicherungsrecht, insbesondere die Schadenregulierungen nach einem Verkehrsunfall

Bei Unfallschadensregulierungen, in denen dem Unfallgegner die Schuld an der Verursachung des Verkehrsunfalls zuzuweisen ist, hat der gegnerische Haftpflichtversicherer auch die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu ersetzen. Anders ist es bei der Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung. Hier muß der Versicherungsnehmer die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren selbst tragen; kommt der Vollkaskoversicherer allerdings in Verzug mit der Zahlung seiner Versicherungsleistung haftet er in diesem Rahmen auf Schadensersatz aus Verzug.

•    das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verstöße gegen das kodierte Straßenverkehrsrecht
(Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Vorschriften im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung etc.) sind mit Bußgeldern, Maßregeln oder Strafvorschriften bewehrt.
Um sich gegen die Verwaltungsbehörden, die Staatsanwaltschaft und die zuständigen Gerichte erfolgreich zu behaupten, ist In einem Großteil der Fälle eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin sinnvoll.

•    das Verwaltungsrecht

Erfolgt die Fahrerlaubnisentziehung rechtmäßig?
Ohne anwaltliche Hilfe erscheint eine Vertretung gegenüber den Fahrerlaubnisbehörden und vor den zuständigen Verwaltungsgerichten ohne Aussicht auf Erfolg zu sein.