Mietrecht
Rechtsanwalt Gerd Spix
In den §§ 535 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden Rechte und Pflichten von Mietverträgen codiert. Zu unterscheiden ist hauptsächlich das Wohnungsmietrecht, für welches in den §§ 549 ff BGB spezielles Recht gesetzt wird, und das Recht der gewerblichen Vermietung. Diese Unterscheidung setzt sich fort vor den Gerichten. Für das Recht der Wohnraummietverhältnisse besteht bei den Eingangsgerichten eine ausschließliche Zuständigkeit der Amtsgerichte, für das Recht der gewerblichen Mietverträge hängt es von der Höhe des Gegenstandswertes ab, ob das Amts- oder das Landgericht zuständig ist. Ob eine Kündigung rechtswirksam erklärt worden ist, kann ein Laie in vielen Fällen nur schwer beurteilen; auch die Ordnungsgemäßheit einer Nebenkostenabrechnung oder ein rechtwirksames Mieterhöhungsschreiben ist von gesetzlichen Vorgaben abhängig. Sollten Ihre Rechte hier verletzt worden sein, erscheinen anwaltliche Beratung und Vertretung sinnvoll.